Gegen das Vergessen / Anträge der CDU-Fraktion in der kommenden Gemeindevertretersitzung
Brunnen vor dem Rathaus
Heute, 70 Jahre nach Kriegsende, können wir froh sein, in einer intakten Demokratie leben zu können, in der Recht und Freiheit fest geschrieben sind. Die damaligen Ereignisse belegen den Wert unserer heutigen Demokratie. Seit Jahren organisiert die evangelische Jugend der Martinsgemeinde Münster am Abend des 9. November eine Gedenkstunde mit Andacht. Gestartet wird dabei an der Gedenktafel am Storchenschulhaus.
Ein weiteres Ereignis - es war wieder ein 9. November, dieses Mal im Jahre 1989 und es ist gerade einmal 26 Jahre her, war der Mauerfall und die Öffnung der DDR-Grenzen. Derzeit zeigt der Münsterer Heimat- und Geschichtsverein im Heimatmuseum an der Gersprenz zum Thema „Der Weg zur Deutschen Einheit“ in einer Ausstellung, wie es dazu kam.
Überhaupt hat auch die Gemeinde in den zurückliegenden Jahren mit Gedenkstättenfahrten im Rahmen der Initiative gegen Gewalt und Intoleranz aktiv gegen das Vergessen gearbeitet. Mit Fahrten wie zuletzt zur Gedenkstätte Hadamar und in früheren Jahren zu den Konzentrationslagern Osthofen und Buchenwald, zum Holocaust-Denkmal in Berlin, zum Point Alpha und zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände und Schwurgerichtssaal nach Nürnberg wurden wichtige Beiträge geleistet. Es ist daher gut, sich mit der Vergangenheit zu beschäftigen, um daraus für die Zukunft zu lernen.
Anträge der CDU-Fraktion in der kommenden Gemeindevertretersitzung
Die CDU-Fraktion hat für die kommende Gemeindevertretersitzung folgende Anträge eingebracht:
Zum Brunnen vor dem Rathaus: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Brunnen auf dem Rathausplatz (vor dem Eingang des Rathauses) wieder in Betrieb zu nehmen. Der Bühnenaufbau ist zu entfernen. Die Gemeindevertretung missbilligt den Alleingang des Bürgermeisters, den Brunnen abzustellen und mit der Holzkonstruktion zu überbauen.
Antrag zur Kostensituation Rathaus Altheim: Die Gemeindevertretung verfolgt das Ziel, den kommunalen Haushalt von den Belastungen für die Instandhaltung und Sanierung des Altheimer Rathauses zu befreien und beauftragt den Gemeindevorstand, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig sind mit sofortiger Wirkung Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich zu verschieben, sofern diese nicht zwingend für die Erhaltung der Substanz oder aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
Die Ziele der Gemeindevertretung kann der Gemeindevorstand durch den Verkauf des Gebäudes verfolgen. Alternativ ist ein langfristiger Mietvertrag denkbar, mit dem allerdings sämtliche Lasten und Kosten für Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung mit Ersatzbeschaffungen inkl. Dach und Fach sowie der Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter zu übertragen sind. Die Gemeindevertretung sieht auch in der Einräumung eines Erbbaurechts eine Möglichkeit, ihre vorgenannten Ziele zu erreichen.
Die Anträge sollen in der Gemeindevertretersitzung am 9. November beraten und entschieden
werden.
CDU Informations- und Pressedienst