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Informationen zu Lohnsteuerklassen und Faktorverfahren

Neujahrsempfang der CDU am 29. Januar

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialmister Stefan Grüttner:

Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen

„Hessens Landesregierung setzt sich für eine möglichst große Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen ein. 
 Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialmister Stefan Grüttner:

Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen

„Hessens Landesregierung setzt sich für eine möglichst große Wahlfreiheit bei der Kombination von Lohnsteuerklassen ein. Die Einführung der Steuerklasse IV mit Faktor für berufstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartner hat diesen gesellschafts- und steuerpolitischen Grundgedanken nach unserer Auffassung bekräftigt“, erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozial- und Integrationsminister Stefan Grüttner am 20. Januar diesen Jahres in Wiesbaden. Das Faktorverfahren bietet für Ehepaare und Lebenspartner eine Alternative zu herkömmlichen Wahlmöglichkeiten der Lohnsteuerklassen wie die Kombination der Steuerklassen IV/IV oder III/V. Der Steuervorteil des Ehegattensplittings wird beim Faktorverfahren so auf beide Partner verteilt, wie es ihren jeweiligen Anteilen am Gesamteinkommen entspricht. „Der Vergleich der unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten lohnt sich – so können Ehepaare und Lebenspartner die individuell beste Lösung bei der Besteuerung finden“, betonte der Finanzminister. Die Landesregierung stärke damit die Eigenverantwortung der hessischen Bürgerinnen und Bürger: „Die Familien, Ehepaare und Lebenspartner in Hessen wissen selbst am allerbesten, was gut für sie ist. Diese Überzeugung vertreten wir auch in der Steuerpolitik: Wir bevormunden die Menschen nicht, sondern bieten ihnen verschiedene Optionen an, über die wir gezielt informieren“, so Schäfer.

Faktorverfahren ist bislang noch zu wenig bekannt 

[…]Das Faktorverfahren wurde im Jahr 2010 eingeführt und kann bei ungleichen Einkommen eine Alternative zur Kombination der Steuerklassen III/V bieten. Durch den Wechsel der Paare zur Steuerklasse IV mit Faktor kann der geringer verdienende Partner so gegebenenfalls ein höheres monatliches Nettoeinkommen als bei der Steuerklassenkombination III/V erzielen. Dies kann sich auch positiv auf Lohnersatzleistungen – wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- und das Elterngeld – auswirken, deren Höhe vom Nettolohn abhängt und die daher für den Partner in Steuerklasse V entsprechend niedrig ausfallen. Darüber hinaus lassen sich hohe Steuernachzahlungen im Rahmen der späteren Einkommensteuerveranlagung durch das Faktorverfahren häufig vermeiden, da es den Splittingvorteil schon beim Lohnsteuerabzug sehr genau berücksichtigt.

„Bisher wird das Faktorverfahren eher zögerlich genutzt. Wir möchten deshalb alle Familien, Ehepaare und Lebenspartner dazu ermuntern, sich über das Lohnsteuerverfahren näher zu informieren. Hierzu halten wir verschiedene Informationsangebote bereit, um unseren Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Entscheidung bei der Wahl der Lohnsteuerklassen zu erleichtern“, bekräftigten Finanzminister Schäfer und Sozialminister Grüttner abschließend.

Weitere Informationen zum Faktorverfahren

Die Anwendung des Faktorverfahrens müssen beide Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam im Vordruck „Antrag auf  Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beantragen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder zum Download unter finanzen.hessen.de in der Rubrik „Steuern“ unter dem Menüpunkt „Elektronische Lohnsteuerkarte“. Weitergehende Informationen zum Faktorverfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen sowie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Das Bundesfinanz-ministerium informiert ebenfalls über das Verfahren. Außerdem können Sie unter www.abgabenrechner.de das Faktorverfahren mit den anderen Kombinationen der Lohnsteuerklassen vergleichen.

CDU Presse- und Informationsdienst

 

Neujahrsempfang der CDU am 29. Januar im Foyer der Kulturhalle

Die Münsterer CDU freut sich an diesem Abend auf Patrick Burghardt, den Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim, der zum neuen Jahr und aktuellen Fragen der Kommunalpolitik sprechen wird. Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Neujahrsempfang ein.  Beginn ist um 19 Uhr.